Da es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Künftig fokussieren sich die in Bayern geltenden Schonmaße und Schonzeiten noch stärker auf den Fischartenschutz. Dies ist auch notwendig geworden, weil die sogenannte „Rote Liste und Gesamtartenliste Bayern – Fische und Rundmäuler“ aufgrund neuer Erkenntnisse über die Fischvorkommen angepasst wurde. Hinzu kommt, dass die Fischarten erstmals Einzugsgebieten (Donau, Elbe, Rhein und Weser) zugeordnet werden. Um ihrer Herkunft, Verbreitung und ökologischen Zugehörigkeit noch gerechter zu werden, können sich die Vorgaben danach unterscheiden. Für andere Bezirke können also je nach Gewässer unterschiedliche Regelungen gelten. Glücklicherweise liegt Oberbayern ausschließlich im Donau-Einzugsgebiet und kann deshalb einheitlich ausgewiesen werden. Nachfolgend stellen wir eine Liste über die Schonzeiten und Schonmaße zur Verfügung (zusammengestellt vom Fischereiverband Oberbayern e.V.).
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Ab dem Jahr 2023 gilt eine neue Tabelle, laut der künftig mehr als die Hälfte der 78 in Bayern als heimisch geltenden Arten ganzjährig geschont wird, darunter z.B. neu: Karausche, Frauennerfling, Zobel und Steinkrebs.
- Einige Arten bekommen erstmals eine Schonzeit. Dazu zählen mitunter Hasel, Nerfling, Elritze, Mairenke, Mühlkoppe, Schleie.
- Auch einzelne bestehende Schonzeiten ändern sich: Z.B. werden Barbe und Hecht 2 Wochen länger, Huchen, Zander und Schied um einen ganzen Monat länger geschont. Die Regenbogenforelle hingegen darf ab 2023 früher befischt werden, der Bachsaibling unterliegt keinen Beschränkungen mehr.