Übersicht Staustufe 20
In der beigefügten Übersicht sind die besonders sensiblen Schutzzonen und Bestimmungen bei unserer Lechstaustufe 20 eingezeichnet.
Obwohl wir im Rahmen der Angelfischerei das ganze Jahr Boot fahren dürften, ist es für uns selbstverständlich, freiwillig auch erst ab August Boot zu fahren. Wir nehmen damit Rücksicht auf brütende Wasservögel und sensible Biotope. Im Zeitraum vom 15.02. bis 30.04. eines jeden Jahres gilt eine generelle Fischruhe. In dieser Zeit ist das Angeln in unserer Lechstrecke verboten.