Regelungen zu den Parkplätzen an der Staustufe 20
An der Leitplanke des Umgehungsgerinnes an der Staustufe 20 stehen unserem Verein 5 Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Der Parkbereich ist derzeit durch ein Schild an der Leitplanke markiert. Bei hier abgestellten Fahrzeugen ist die Parkkarte unseres Vereins gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug auszulegen. Die ausgestellten Parkkarten gelten nur für diesen Bereich an der Staustufe 20. Sollten unsere 5 Kfz-Stellplätze belegt sein, so müssen eventuelle weitere Fahrzeuge unserer Vereinsmitglieder unverzüglich wenden, das Landschaftsschutzgebiet verlassen und können beispielsweise am Parkplatz am Badeplatz parken. Eine strikte Einhaltung dieser Parkregelung ist uns sehr wichtig und wird kontrolliert.